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Hinweise zum Batteriegesetz
Der nachfolgende Hinweis
richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet,
wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art
beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder
geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder
ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem
Versandlager/Laden unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
AMR-Outdoorwelt GmbH
Kastanienallee 2
21337 Lüneburg
Deutschland
Tel: 04131-81221
E-Mail: info@amr-outdoorwelt.de
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf
hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des
jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb"
steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der
Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand
in Höhe von 7,50 EUR inkl.Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine
gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer
Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten
Starterbatterie an einer kommunalen Sammelstelle hat sich der Kunde
mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen.
Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe
seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer
zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie
zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim
Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der
alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig. |